Die Pfingstferien stehen vor der Tür – damit geht die Lagersaison endgültig los. Freizeiten sind für viele Jugendgruppen die beste Gelegenheit, tolle Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit zu machen – aber wie sieht das mit dem neuen Datenschutzrecht aus, das am 25. Mai (in der Kirche am 24. Mai) in Kraft tritt?
Die Kurzfassung: Die Rechte der Abgebildeten, im Freizeit-Fall also der Kinder (und damit ihrer Eltern, die für sie über die Foto-Einwilligung entscheiden) werden deutlich gestärkt – für das Freizeitteam heißt das: Es wird kompliziert.
Wie immer: Wir können und werden hier keine Rechtsberatung leisten. Rechtlich kommt man auch nicht sonderlich weit – daher haben wir hier zusätzlich zu Links zu rechtlichen Hinweisen Praxistipps gesammelt, die das Problem pädagogisch und kommunikativ angehen.
Aus der Sicht von Jugendverbänden setzt dieses Verbot weitere Hürden, die die zeitgemäße Arbeit mit digitalen Medien zusätzlich erschweren. Anstelle zunehmender Verbote müssen wir auf eine stärkere medienpädagogische Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie von Verantwortlichen setzen, die sich im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit engagieren. Nur so ist ein adäquater Umgang mit den Lebensrealitäten junger Menschen möglich, die sich selbstverständlich in digitalen Räumen bewegen.
Wir stehen da in dem großen Spannungsfeld zwischen Datenschutz-Fragen und der Lebensrealität von jungen Menschen. Uns ist es wichtig, dass wir die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kennen und anerkennen. Darauf aufbauend wollen wir schauen, welche Möglichkeiten es gibt, diese Kommunikationsmöglichkeit zu nutzen oder in welcher Form man Regelungen treffen kann, dass die Jugendverbandsarbeit durch die Datenschutz-Gesetze nicht behindert wird.
Neue Rechtsauffassung: Der Artikel gibt die Lage im Mai 2018 wieder. Im Mai 2019 hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten einen neuen Beschluss veröffentlicht, in dem sie ihre Rechtsauffassung verändern und weniger strenge Maßstäbe anlegen.
Das neue Datenschutzrecht rückt näher! Am 24. Mai tritt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft, einen Tag später die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) – da gibt es einiges zu tun für alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Das heißt natürlich auch: Einiges zu tun für Jugendverbände. Hat die Pfarrei-Homepage eine korrekte Datenschutzerklärung? Werden die Daten der Teilnehmenden am Sommerlager ordentlich geschützt? Und braucht mein DPSG-Stamm vielleicht sogar eine*n Datenschutzbeauftragte*n?
Die Verunsicherung ist groß, nicht nur in der Kirche. Immer wieder liest man in den letzten Tagen in der Presse, dass Vereine und Verbände sich schlecht vorbereitet fühlen und nicht wissen, was auf sie zukommt. Darf der Sportverein künftig keine Bilder mehr von der Siegerehrung veröffentlichen, fragt die Taunus-Zeitung. Die WAZ berichtet, dass Vereine und kleine Firmen große Probleme haben, die EU-DSGVO umzusetzen. In der Welt erschien eine Reportage darüber, wie der Datenschutz Vereinen Problemen bereitet – nur drei von vielen Artikeln.
Bei katholisch.de bin ich der Frage nachgegangen, wie es im Bereich des Kirchlichen Datenschutzes aussieht und habe mit Leuten aus der Praxis, einem Diözesandatenschutzbeauftragten und Erzbischof Stefan Heße geredet.
Klar: Rechtsberatung können wir hier im Blog nicht leisten. Aber ein paar Tipps geben, wie ihr die letzten Tage vor der Umstellung nutzen könnt, um gut auf das neue Datenschutzrecht vorbereitet zu sein.„Erste Hilfe Datenschutz im Jugendverband“ weiterlesen
Wie bereits 2013, so hat auch 2018 der BDKJ-Bundesverband eine ausführliche Kommentierung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD vorgenommen – und zwar nicht nur jener Felder, die recht offensichtlich mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung gebracht werden, wie zum Beispiel Bildung, Integration und Jugendschutz, sondern auch im Bereich Wirtschafts‑, Entwicklungs- oder Sozialpolitik.
Kapitel V Abschnitt 5 des Koalitionsvertrages trägt den schlichten Titel „Digitalisierung“ – und doch taucht das Schlagwort der „digitalen Transformation“ nicht nur in diesem Kapitel auf, sondern wird auch in fast allen anderen Kapiteln immer wieder an prominenter Stelle platziert. Doch bedeutet dies, das dahinter eine kohärente digitale Strategie für die Bundesrepublik Deutschland steht? Und an welchen Stellen werden die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen mit der Digitalisierung zusammengebracht, wenn in der Präambel des Vertrages (S. 5) schon die Rede davon ist, dass der „digitale Wandel“ so gestaltet werden soll, „dass alle davon profitieren“? „Zwischen Freiheit und Datenschutz: Digitalpolitik im Koalitionsvertrag 2018“ weiterlesen
Verbraucherschutz – ich gebe es zu: Dieses Wort langweilt mich. Normalerweise. Die Menschen von iRights, vor denen wir gerade sitzen, erzählen aber etwas von digitalem Verbraucherschutz: „Wir setzen uns für die digitale Mündigkeit des Einzelnen ein!“. Jetzt werde ich hellhörig.
Ein Internet ohne gifs, ein YouTube ohne lustige Mash-Ups, ein Facebook ohne Memes? Das mag sich niemand mehr so richtig vorstellen können, der sich in sozialen Netzwerken bewegt – doch nach Meinung einiger EU-Politiker müssten wir künftig aus urheberrechtlichen Gründen ohne all das auskommen. Ein EU-Vorschlag, der sich mit der Urheberrechtsreform beschäftigt, schlägt vor, dass Plattformen wie Facebook, YouTube, Twitter, Wikipedia und Co. bereits beim Upload von Inhalten einen Filter einsetzen, um eventuelle Verstöße gegen das Urheberrecht von vornherein zu verhindern. „„Nein!“ zu Upload-Filtern – ein offener Brief der (digitalen) Zivilgesellschaft“ weiterlesen
Wie funktioniert Datenschutz in der EU? Wer entscheidet, welche unserer Daten wie weitergegeben werden dürfen? Wer hat politisch welches Interesse daran, dass unsere privaten Daten für Dritte zugänglich sind? Und ist das alles in einer Demokratie überhaupt so problemlos möglich?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat ein Online-Dossier veröffentlicht, das sich rund um den 2015 erschienenen Dokumentarfilm „Democracy – Im Rausch der Daten“ dreht und den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Jan Philipp Albrecht begleitet, der sich für einen stärkeren Datenschutz in der EU einsetzt: „Die Dokumentation entschlüsselt die kontroversen Interessen der unterschiedlichen Akteure und bietet einen spannenden Einblick in die Abläufe politischer Prozesse auf EU-Ebene. Politische Abläufe werden greifbar und transparent, die für die Öffentlichkeit sonst nur schwer nachvollziehbar sind.“
Aber nicht nur der Film ist spannend, sondern auch das Hintergrundmaterial, das die bpb dafür zusammengetragen hat und es nun online aufbereitet als Interviews, Analysen und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellt. Auch für die Jugendverbandsarbeit, die sich mit politischen Prozessen und Lobbyismus auseinandersetzt, lohnt sich ein Blick in das Dossier. Und ab 1. Juli 2018 kann der gesamte Film auf der Seite der bpb live gestreamt werden.
„Herr Jacob, darf ich eigentlich im Büro googeln?“ – das war vor kurzem die erste Frage in einem bei evangelisch.de erschienenen Interview mit den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Ich würde sagen: Ein dienstliches Nutzen von Google im Rahmen unseres Dienstes verstößt gegen die Vorgaben, gleichwohl wissend, dass es ganz viele tun und dass man es selbst auch tut“, antwortete der oberste evangelische Datenschützer: „So ist das eben.“
Die Reaktionen darauf waren deutlich – aber wahrscheinlich hat der Interviewte das nicht direkt mitbekommen, wurde doch vor allem in sozialen Netzen diskutiert, wie sich ein Datenschützer die kirchliche Mediennutzung vorstellt. Im Blog des Arbeitsbereichs Kommunikation der Evangelischen Kirche von Westfalen ist jetzt eine deutliche Erwiderung erschienen.
Wie mit Populismus, Überwachung, Hass, Privatsphäre, Sexismus, etc. im Netz umgehen? Alte Fragen, wenig neue Antworten. Der Netzkongress köchelte bekannte Themen unter dem Titel „WHATTHE F***!“ beharrlich auf mittlerer Flamme. So nicht neu, aber trotzdem wichtig. DENNDIESACHEISTNOCHNICHTDURCH! #zf17