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Pauschale Genehmigung möglich

Eine schriftliche Genehmigung für die Veröffentlichung jedes einzelnen Fotos von Kindern unter 16 Jahren ist ein großes Hindernis für die Öffentlichkeitsarbeit in der Jugendarbeit. Es müsste wieder möglich sein, pauschal z.B bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung, Freizeit o.ä. eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einzuholen.

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Berichterstattung

Eng mit dem Foto Thema verbunden ist auch das Thema Berichterstattung überregionaler Medien. Leider mussten wir schon mehrfach die Anfragen von Journalisten (von TV Sendern (WDR, N24), die gerne einen Beitrag über Pfadfinder drehen wollten absagen, weil wir nicht sicherstellen konnten, dass auf dem Bildmaterial niemand zu erkennen ist, der nicht auch unterschrieben hat. So verprellen wir uns super Öffentlichkeitsarbeit, die nicht nur uns was bringen würde, sondern der gesamten Bundesweiten Jugendarbeit! Da muss sich dringend was ändern, dass die Journalisten auch ohne die explizite Einwilligung Fotos und Videos von solchen Veranstaltungen machen dürfen. 

10
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Foto-CDs, Fotoabende

Nach Freizeiten ist es üblich, dass Foto-CDs ausgetauscht oder Nachtreffen mit Fotoshows veranstaltet werden. Zählt das schon als Veröffentlichung, für die ich für jedes Bild die Einverständnis der jeweiligen Betroffenen brauche?

10
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Auflöckerung bei Verwendung von Bild‑, Ton- und Videomaterial

Eine Bildweise Einverständniserklärung ist häufig gar nicht möglich und wenn doch mit extrem hohem Aufwand verbunden. Ich fordere, bei diesen personenbezogenen Daten (Bildern, Video- und Tonaufnahmen) zu den Bestimmungen aus der DSGVO zurück zu kehren und nicht aus falsch verstandenem Kindesschutz die ehrenamtliche Jugendarbeit zu zerstören. Es sind weder wir Ehrenamtliche, noch die Kinder und genau genommen nicht einmal automatisch jeder Pädophile, der dafür verantwortlich ist, wenn Kinder oder Jugendliche missbraucht werden, es sind die Täter!!!

7
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Fotos

Grundsätzlich haben wir vorher immer die Erlaubnis der Eltern eingeholt Fotos von den Veranstaltung zu machen und diese auf unserer Webseite hochzuladen (Eltern wurden vor jeder Veranstaltung gefragt). Dies hat die letzten Jahre immer Problemlos funktioniert. Eltern die da „Nein“ gesagt haben, deren Kinder sind und waren auch nie auf der Webseite zu sehen.
Dies ist nach unserem Verständnis des KDG leider nicht mehr möglich. Bei einer Veranstaltung mit 110 Kindern können wir nicht nachher jedes Bild einzeln von den Eltern absegnen lassen (https://www.katholisches-datenschutzzentrum.de/wp-content/uploads/2018/05/KDB-Ver%C3%B6ffentlichung-von-Fotos-von-Kindern-und-Jugendlichen-vom-18.04.2018.pdf). Vor allem verstehen wir nicht wie das geschehen soll, weil ja bei z.B. einem Gruppenbild man dann alle anderen Kinder schwärzen muss, wenn man es den Eltern zeigt, weil die ersten Eltern ja noch nicht sehen dürfen, dass die anderen Kinder mit drauf sind, weil die Eltern von den Kindern ja noch nicht das OK gegeben haben. Wie soll das bitte gehen? So ist uns leider keine Öffentlichkeitsarbeit mehr möglich. 

7
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Ankündigen statt um Erlaubnis fragen

Was ist von der, von einigen Juristen und Fotografen vorgeschlagenen Vorgehensweise zu halten, Aktionsteilnehmer nicht um eine Fotoerlaubnis (Datenerhebung) zu fragen, sondern im Voraus, beispielsweise über Aushänge oder einen Hinweis auf einer schriftlichen Anmeldung darüber zu informieren, dass zu dokumentarischen Zwecken Fotos angefertigt werden? Dadurch können Teilnehmer äquivalent zur Cookie-Erklärung schon vor der Datenerhebung über die Erhebung informiert werden und sich entscheiden ob sie das Angebot nutzen möchten oder nicht.
Inwiefern würde sich diese Vorgehensweise auf die Veröffentlichung von Fotos und Videos auswirken?

6
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Whatsappgruppe

Für die Wöchentlich Whatsapp-Gruppe haben wir eine Whatsappgruppe mit den 8 Gruppenkinden (12–15 Jahre) und den drei Leitern. Anders wissen wir nicht, wie wir die Gruppenkinder vernünftig erreichen, um Absprachen wie (wer kommt heute?) zu ermöglichen. Die Eltern haben den Terminplan der Kindern nicht mehr imm Blick, und über email erreicht man jugendliche nicht

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Must-Have-Datenschutz

Wichtig für die Ortsgruppen wäre eine Art Checkliste. Die Wichtigsten Punkte die im Bezug auf den Datenschutz jetzt zu Beachten sind.
Möglichst knapp und übersichtlich, damit sie sich in der Praxis leicht daran orientieren können.

2
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Einverständniserklärung

Wie sieht eine rechtssichere und praxisnahe Archivierung aus? muss ich wirklich personalbögen und einverstandnisse trennen um die persobögen nach 6 Monaten löschen zu können?