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Das BDKJ-Blog zu digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
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Über unser System der Homepage laufen auch Homepages von Diözesanverbänden. Bin ich für deren Inhalte dann auch verantwortlich oder kann ich auf extra Datenschutzerklärungen dieser DVs verweisen. Beinhaltet das gleiche Nutzen eines Systems und eines Servers, dass es sich um eine Datenschutzzuständigkeit handelt?
Eine Mustereinwilligungserklärung wäre hilfreich, die man für seinen Bereich abändern kann!
Eng mit dem Foto Thema verbunden ist auch das Thema Berichterstattung überregionaler Medien. Leider mussten wir schon mehrfach die Anfragen von Journalisten (von TV Sendern (WDR, N24), die gerne einen Beitrag über Pfadfinder drehen wollten absagen, weil wir nicht sicherstellen konnten, dass auf dem Bildmaterial niemand zu erkennen ist, der nicht auch unterschrieben hat. So verprellen wir uns super Öffentlichkeitsarbeit, die nicht nur uns was bringen würde, sondern der gesamten Bundesweiten Jugendarbeit! Da muss sich dringend was ändern, dass die Journalisten auch ohne die explizite Einwilligung Fotos und Videos von solchen Veranstaltungen machen dürfen.
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Darf man an Teilnehmer von vergangenen Veranstaltungen Werbung zu anstehenden Veranstaltungen senden? Gibt es dabei eine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern (die trotzdem an Veranstaltungen teilgenommen haben)?
Was wäre, wenn man einen Vermerk bzw. eine Erlaubniss, die die Elterm/TN unterschreiben, der eine Erlaubnis zum zusenden von Werbung beinhaltet.
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Wie sieht es mit der Zustimmung bei Filmaufnahmen aus? Muss hier auch nachträglich eine Zustimmung von allen (incl. Eltern) eingeholt werden? Zeige ich dann jedem Beteiligten vorab den Film, bevor ich etwas veröffentlichen darf? Das würde viel Aktualität in der Ö‑Arbeit kaputtmachen.