Wir möchten nicht auf die Veröffentlichung von Fotos verzichten, denn gute Fotos stellen die Basis für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit dar.
Das neue KDG sieht nun vor, dass jedes Foto, auf denen unter 16 jährige abgebildet sind, vor Veröffentlichung durch die Eltern freizugeben ist. Es gab wohl einige Bistümer, in denen vor der Sommerferienzeit 2018 ein Musterschreiben veröffentlicht wurde, in dem die Freigabe durch die Eltern in die Verantwortung der Leiter übertragen wird.
Kann das eine Bundesweite pragmatische Lösung für die katholische Jugendverbandsarbeit sein?
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