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Wie kann ein pragmatischer Umgang mit Fotos aussehen?

Wir möchten nicht auf die Veröffentlichung von Fotos verzichten, denn gute Fotos stellen die Basis für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit dar.
Das neue KDG sieht nun vor, dass jedes Foto, auf denen unter 16 jährige abgebildet sind, vor Veröffentlichung durch die Eltern freizugeben ist. Es gab wohl einige Bistümer, in denen vor der Sommerferienzeit 2018 ein Musterschreiben veröffentlicht wurde, in dem die Freigabe durch die Eltern in die Verantwortung der Leiter übertragen wird.
Kann das eine Bundesweite pragmatische Lösung für die katholische Jugendverbandsarbeit sein? 

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Eine Veröffentlichung von Fotos sollte auch vorab genehmigt werden können

Nach aktuellem Stand, muss man jedes Foto, welches man gemacht hat, von jedem Abgebildeten (und je nach Alter auch von den Erziehungsberechtigten) genehmigen lassen. Es wäre sehr hilfreich, z. B. für Maßnahmen, vorab eine Genehmigung einholen zu dürfen, die pauschal die Verwendung von Fotos durch Betroffene und Erziehungsberechtigte erlaubt. Alles andere ist gar nicht realistisch umsetzbar.

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Pauschale Genehmigung möglich

Eine schriftliche Genehmigung für die Veröffentlichung jedes einzelnen Fotos von Kindern unter 16 Jahren ist ein großes Hindernis für die Öffentlichkeitsarbeit in der Jugendarbeit. Es müsste wieder möglich sein, pauschal z.B bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung, Freizeit o.ä. eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einzuholen.

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Whatsappgruppe

Für die Wöchentlich Whatsapp-Gruppe haben wir eine Whatsappgruppe mit den 8 Gruppenkinden (12–15 Jahre) und den drei Leitern. Anders wissen wir nicht, wie wir die Gruppenkinder vernünftig erreichen, um Absprachen wie (wer kommt heute?) zu ermöglichen. Die Eltern haben den Terminplan der Kindern nicht mehr imm Blick, und über email erreicht man jugendliche nicht

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Einverständniserklärung

Wie sieht eine rechtssichere und praxisnahe Archivierung aus? muss ich wirklich personalbögen und einverstandnisse trennen um die persobögen nach 6 Monaten löschen zu können?

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Im Notfall

Im Notfall muss es schnell gehen, Kind kommt z.B. ins Krankenhaus. Darf ich dann Kontaktdaten, Imfausweise zwischen uns Leitern oder den Eltern, oder oder oder oder per Whatsapp versenden? 

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Foto-CDs, Fotoabende

Nach Freizeiten ist es üblich, dass Foto-CDs ausgetauscht oder Nachtreffen mit Fotoshows veranstaltet werden. Zählt das schon als Veröffentlichung, für die ich für jedes Bild die Einverständnis der jeweiligen Betroffenen brauche?

Beitrittserklärungen, Teilnahmedaten

Wie lange ist es zulässig die Mitgliederdaten aufzubewahren, wenn das Mitglied gekündigt hat? 10 Jahre wie alle Abrechnungsunterlagen? Oder muss ich dann einzelne Teile vorher schwärzen, z.B. Bankdaten?
Die gleiche Frage stellt sich für Teilnahmedaten von abgelaufenen Veranstaltungen.