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Einwillung beider Erziehungsberechtigter zu Fotos

Wenn ich korrekt informiert bin, müssen zur Fotoverwendung bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten Personen zustimmen.
WIe sieht im Fall von getrennt lebenden Eltern aus, bei denen beide das Sorgerecht haben, dies ist (gerade wenn sie weit auseinander leben) nahezu unmöglich umzusetzen.
Hier Bedarf es einer Änderung, sofern keine Abweichung möglich ist.

Umgang mit Fotos

• Freigabe und Zustimmung durch fotografierte Personen. Wie erfolgt die?
• Veranstaltung von Fotonachmittagen möglich (z.B. nach einem Ferienlager)
• Öffentlichkeitsarbeit mit Fotos. Wie?
• Fotos im Internet (Facebook/Website)

Weitergabe von Fotos an Teilnehmende

Darf ich Fotos von einer Veranstaltung an die Teilnehmenden weiter geben? Voraussetzung ist natürlich, dass das für den*die Fotograf*in okay ist. Immer wieder wollen die TN von Veranstaltungen die Fotos danach haben, wir sind uns aber unsicher, ob dies okay ist, da wir dann ja nicht mehr in der Hand haben, was danach mit den Fotos passiert.

Fotos veröffentlichen

Gibt es ein rechtlich geprüftes Vorlagenformular, mit dem sich die fotografierten Personen bzw. die Erziehungsberechtigten einverstanden erklären können mit der Verwendung für unsere Öffentlichkeitsarbeit? Und wenn ja wie bekomme ich das?
Muss ich bei Fotos immer den Fotografen im Copyright angeben oder reicht auch z.B. „Referat XYZ“, wenn der Fotografierende das Foto in unserem Auftrag erstellt hat?

Foto Verwendung

Wie es von Seiten des KDG mit der Erstellung und Verbreitung von Fotos aussieht, wissen wir. Das ist aber nicht praxistauglich. So können wir zum einen nicht mehr Fotos untereinander hergeben, für Berichte verwenden etc. ohne einen immensen bürokratischen Aufwand vor und nach Erstellung zu betreiben und zum anderen sind mit den derzeitigen technischen Mitteln (sehr sehr gute Kameras z.B.) auch Gruppenfotos mit über 300 Leuten nicht mehr händelbar, da jedes Gesicht identifizierbar ist und somit einer Unterschrift/Berechtigung zuvor und danach bedarf. Wir haben z.B. ein Gruppenfoto aus einer Höhe von ca. 30 Metern (Drohne) gemacht, wo jeder erkennbar ist.

Weihnachtsgrüße

Kann ich Teilnehmenden nach einer Veranstaltung Weihnachtsgrüße senden? Darf ich dafür die Namen der TN-Liste verwenden?

Vorbereitung Ferienmaßnahme

Was ist bei der Anmeldung zu berücksichtigen? z.B. wenn an ein Reisebüro, das als Veranstalter fungiert, Namen weitergegeben werden, Infos zu Krankheiten, an den Gruppenleiter weitergegeben werden. Reicht die Einwilligung in die Weitergabe der Daten zwecks Reiseorganisation (allgemein) oder muss darauf hingewiesen werden, welche Daten an wen gehen.

Frage: digitale Lösung für das Anmeldeverfahren

Die DSGVO bzw. das KDG stellen einen Stamm vor massive Verwaltungsaufgaben. Mal eben eine Anmeldung für eine Aktion schreiben? Das ist nicht mehr so einfach, da so viele rechtliche Vorschriften in der Anmeldung berücksichtigt werden müssen. Doch abgesehen vom zeitlichen Aufwand wird auch das Papiervolumen, was ausgegeben wird, immer höher. Vor der KDG haben die meisten Anmeldungen auf einen DIN A4 Zettel gepasst. Aufgrund der vielen neuen rechtlichen Hinweise (z. B. Datenwiderruf), oder der aufwändigen Bildrechtabfrage, reicht inzwischen eine DIN A4 Seite nicht mehr für die Anmeldungen aus.
Hochgerechnet ergibt das im Jahr einen sehr viel höheren Papieraufwand. Wir bringen den Kindern bei, möglichst sparsam mit den Ressourcen umzugehen, nachhaltig zu leben, als Stamm werfen wir aber nur so mit mehrseitigen Papieranmeldungen um uns.

Daher würde es mich interessieren, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn man die ganzen Hinweise zum Widerruf, Bildrechten, etc. online auf einer Seite abbildet und in der Papieranmeldung nur den Link für diese Seite vermerkt und dazu ein Häkchen setzen lässt mit „Ich habe diese Informationen gelesen und stimme diesen zu“, oder ähnliches.
Das würde die Papieranmeldungen wieder etwas verkürzen und somit auch den Papieraufwand.

(Rechts)Sicherheit schaffen

Wir haben das Gefühl das unsere Leiter sobald sie sie aktiv soziale Medien zur Jugendarbeit nutzen machen sie sich strafbar. Facebook Whatsapp… Alles nicht mehr erlaubt. Alternativen werden nicht an die Hand gebenn.
Wie wollen wir in so einer Situation bestehende Leiter beraten geschweige denn neue Leiter gewinnen? 

Praktiable Handhabung von Bildern

In Zeiten von Facebook Instagramm und ko sind Bilder und Videos essentiell um Jugendliche zu erreichen.
Macht sich nun jeder Leiter strafbar wenn er Bilder hochlädt von einer Aktion? Zumindest wenn er nicht für jede Gruppenstunde und jede Wochenend Aktion die schriftliche Einverständnis Erklärung hat? Oder wollen wir keine Jugendlichen mehr erreichen? Wir sehen hier erhbliche Bedenken und Fragen.