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Einwillung beider Erziehungsberechtigter zu Fotos

Wenn ich korrekt informiert bin, müssen zur Fotoverwendung bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten Personen zustimmen.
WIe sieht im Fall von getrennt lebenden Eltern aus, bei denen beide das Sorgerecht haben, dies ist (gerade wenn sie weit auseinander leben) nahezu unmöglich umzusetzen.
Hier Bedarf es einer Änderung, sofern keine Abweichung möglich ist.