Was ist von der, von einigen Juristen und Fotografen vorgeschlagenen Vorgehensweise zu halten, Aktionsteilnehmer nicht um eine Fotoerlaubnis (Datenerhebung) zu fragen, sondern im Voraus, beispielsweise über Aushänge oder einen Hinweis auf einer schriftlichen Anmeldung darüber zu informieren, dass zu dokumentarischen Zwecken Fotos angefertigt werden? Dadurch können Teilnehmer äquivalent zur Cookie-Erklärung schon vor der Datenerhebung über die Erhebung informiert werden und sich entscheiden ob sie das Angebot nutzen möchten oder nicht.
Inwiefern würde sich diese Vorgehensweise auf die Veröffentlichung von Fotos und Videos auswirken?
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Ankündigen statt um Erlaubnis fragen
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Oktober 10, 2018
Das dürfte rechtlich schwer sein. Bei Großveranstaltungen wie Festivals mit mehreren tausenden Zuschauern ist es dem Veranstalter nicht zumutbar, neben den AGBs, die mit Betreten des Festivalgeländes stillschweigend akzeptiert werden, separat eine Unterschrift einzuholen, daher gilt deren Vorgehensweise als rechtlich unbedenklich. Aber ein Schülerferienprogramm zum Beispiel ist viel kleiner und einfacher zu handhaben – zumindest, wenn nicht das KDG, sondern die Bestimmungen der DSGVO gelten würden.
Kurzum: was diese einige Juristen und Fotografen vorschlagen, ist nach meinem Verständnis nicht ausreichend, um die Bestimmungen der DSGVO, geschweige denn die des KDG, zu erfüllen. Bin aber auch kein Jurist, daher ist das keine Beratung sondern nur meine Meinung.