
Zuerst stellte sie ihren Namen von den „Schriften“ zu den „Medien“ um – nun wurde bekanntgegeben, dass sie sich künftig auch medienpädagogisch betätigen wird: die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz: BpjM. Seit 1954 ist sie ein wichtiges Organ des Jugendmedienschutzes in Deutschland und als untergeordnete Behörde des Bundesfamilienministeriums dafür zuständig, dass junge Menschen unter 18 beispielsweise vor gewaltverherrlichenden, pornografischen oder verrohenden Inhalten geschützt werden. „Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellt sich neu auf für das digitale Zeitalter“ weiterlesen