Katholische Publizist*innen gegen EU-Leistungsschutzrecht und Uploadfilter

Am 5. Juli wird im EU-Parlament zum Thema Urheberrecht abgestimmt. Machen die Abgeordneten dann unser schönes Netz kaputt? Leistungsschutzrecht und Uploadfilter bringen nichts und schaden allen – angeblich sollen aber Urheber*innen davon profitieren. Viele Journalist*innen-Verbände sind da leider eher still. Der katholische nicht: Heute hat die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP) sich gegen diese Instrumente ausgesprochen.

Joachim Frank, Vorsitzender der Gesellschaft katholischer Publizisten
Joachim Frank ist Vorsitzender der Gesellschaft katholischer Publizisten. Die GKP ist ein Zusammenschluss von mehr als 500 Medienschaffenden. Auf der Basis des christlichen Glaubens trägt die GKP zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei, insbesondere zu Fragen der (kirchlichen) Medienarbeit.
(Foto: Felix Neumann, CC-BY-SA 4.0)

Uploadfilter kommen einer technischen Vorzensur gleich“, kritisiert der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. „Algorithmen können nicht entscheiden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder die Veröffentlichung durch das Zitatrecht oder andere Schranken des Urheberrechts zulässig ist.“Klar: Das Urheberrecht hilft Kreativen dabei, von den Früchten ihrer Arbeit zu leben. Das sagt natürlich auch die GKP. „Aber weder ein Leistungsschutzrecht noch Uploadfilter nutzen Urhebern. Stattdessen gefährden sie die demokratische Öffentlichkeit“, so Frank weiter.
Bei großen Plattformen wie Facebook und YouTube bestehe die Gefahr, dass viele zulässige Inhalte erst gar nicht veröffentlicht werden können („Over-blocking“), weil die Betreiber kein Risiko eingehen wollen. Für Plattformen der digitalen Zivilgesellschaft wie Wikipedia dagegen sei eine solche Filterung kaum leistbar.

Uploadfilter sind fehleranfällig, gefährden die Meinungsfreiheit und bringen keinem Kreativen etwas“, sagt Frank weiter. „Die GKP fordert daher die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, bei der Abstimmung am 5. Juli 2018 zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht dem Votum des Rechtsausschusses zu folgen und gegen das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und gegen Uploadfilter (Artikel 13) zu stimmen.“

Mehr dazu hier im Blog:

(Offenlegung: Ich bin Mitglied im Vorstand der GKP und habe die Stellungnahme mit auf den Weg gebracht.)

Im Wortlaut

Katholische Publizisten gegen EU-Leistungsschutzrecht und Uploadfilter

Bergisch Gladbach: Die Gesellschaft katholischer Publizisten (GKP) lehnt die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts sowie Uploadfilter im Rahmen einer EU-Urheberrechtsreform ab. „Es ist wichtig, dass Urheberrechte auch im Netz geschützt werden und Journalisten an den online erzielten Erträgen ihrer Arbeit angemessen beteiligt werden“, erklärt der Vorsitzende der GKP, Joachim Frank. “Aber weder ein Leistungsschutzrecht noch Uploadfilter nutzen Urhebern. Stattdessen gefährden sie die demokratische Öffentlichkeit.“

Durch ein Leistungsschutzrecht sollen künftig Überschriften oder kürzeste Abschnitte von Pressetexten nicht mehr ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Das zielt vor allem auf Suchmaschinen und Dienstleister wie Google News, die digitale Inhalte sammeln, aufbereiten und verfügbar machen, gefährdet aber auch beispielsweise Zitate in Onlinemedien und Wikipedia. „Publizisten und die demokratische Öffentlichkeit brauchen Sichtbarkeit im Internet. Dazu gehört es, in Suchmaschinen gefunden und in Blogs und anderen Medien zitiert zu werden“, sagt Frank. „Weder in Spanien noch in Deutschland hat die Einführung eines Leistungsschutzrechts die Situation von Urhebern verbessert, stattdessen ist die Rechtsunsicherheit gewachsen.“

Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte einstellen können, sollen zur Einführung von Uploadfiltern verpflichtet werden. Diese sollen jeden Nutzerbeitrag auf urheberrechtlich geschütztes Material hin überprüfen. „Uploadfilter kommen einer technischen Vorzensur gleich“, kritisiert Frank. „Algorithmen können nicht entscheiden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder die Veröffentlichung durch das Zitatrecht oder andere Schranken des Urheberrechts zulässig ist.“ Bei großen Plattformen wie Facebook und YouTube bestehe die Gefahr, dass viele zulässige Inhalte erst gar nicht veröffentlicht werden können („Over-blocking“), weil die Betreiber kein Risiko eingehen wollen. Für Plattformen der digitalen Zivilgesellschaft wie Wikipedia dagegen sei eine solche Filterung kaum leistbar. „Uploadfilter sind fehleranfällig, gefährden die Meinungsfreiheit und bringen keinem Kreativen etwas“, sagt Frank weiter.„Die GKP fordert daher die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, bei der Abstimmung am 5. Juli 2018 zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht dem Votum des Rechtsausschusses zu folgen und gegen das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und gegen Uploadfilter (Artikel 13) zu stimmen.“

Die GKP ist ein Zusammenschluss von mehr als 500 Medienschaffenden. Auf der Basis des christlichen Glaubens trägt die GKP zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei, insbesondere zu Fragen der (kirchlichen) Medienarbeit.

Autor: Felix Neumann

Social-Media-Redakteur bei katholisch.de. Mitglied in der Expertengruppe Social Media der publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und im Vorstand der Gesellschaft katholischer Publizisten (GKP). Zuvor ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen beim BDKJ und in der KjG, jetzt AG Digitale Lebenswelten. @fxneumann auf allen relevanten Netzen.

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