Was muss nach einem Sommerlager mit den Teilnehmerlisten passieren?
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Was muss nach einem Sommerlager mit den Teilnehmerlisten passieren?
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Darf man an Teilnehmer von vergangenen Veranstaltungen Werbung zu anstehenden Veranstaltungen senden? Gibt es dabei eine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern (die trotzdem an Veranstaltungen teilgenommen haben)?
Was wäre, wenn man einen Vermerk bzw. eine Erlaubniss, die die Elterm/TN unterschreiben, der eine Erlaubnis zum zusenden von Werbung beinhaltet.
Darf man noch Adresshefte zur verbandsinternen Kommunikation erstellen?
(Jede Stadtgruppenleitung der Stadtgruppen wird aufgenommen und jeder bekommt ein Exemplar zugesandt, um die anderen erreichen zu können.)