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Teilnehmerlisten

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September 28, 2018

Was muss nach einem Sommerlager mit den Teilnehmerlisten passieren? 

Ein Gedanke zu „Teilnehmerlisten“

  1. Sie müssen datenschutzkonform vernichtet werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Teilnehmerlisten sind ohnehin nur so zu halten und weiter zu geben, wie sie tatsächlich benötigt werden. Dropbox, Whatsapp und Co. gehen gar nicht! Im ehrenamtlichen Umfeld stellt die DSGVO-konforme Weitergabe von personenbezogenen Daten an Personen, die die Teilnehmerliste bzw. Auszüge davon benötigen, außer persönlich, aktuell eine schwere Hürde dar.
    -> Digitale Kopien restlos löschen, Ausdrucke in der Feuerschale verbrennen.
    Bin aber auch kein Jurist, daher ist das keine Beratung, sondern nur meine Meinung.

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