WhatsApp-Verbot für den Pfarrer, Fotos aus dem Sommerlager nur noch, wenn die Eltern hinterher jedes einzelne Bild freigeben, und Gottesdienste aus dem Freiburger Münster gibt es nicht mehr im Internet zu sehen: So zeigt sich gerade der kirchliche Datenschutz. Man hat den Eindruck: Hier werden wirklich Daten geschützt – und nicht Menschen, wie es eigentlich sein sollte.
Jahrelang waren die Schlagworte in der Pastoral „nah bei den Menschen“, „niederschwellig“, „den Geruch der Schafe annehmen“. Dazu gehört auch, mit den Leuten so zu kommunizieren, wie das für sie selbst normal ist. Und das heißt heute: Selbstverständlich online, immer mehr und vor allem über WhatsApp.
Das darf nicht bedeuten, dass Datenschutz gar keine Rolle mehr spielt. Der verantwortliche Umgang mit persönlichen Daten von Menschen ist wichtig, der Schutz der Privatsphäre gehört zum christlichen Menschenbild und verwirklicht das Personalitätsprinzip der katholischen Soziallehre. Dabei ist der Mensch aber nie isoliert von anderen: Ohne die Gemeinschaft, ohne Öffentlichkeit kann man Menschsein nicht denken – und das, ebenso eine wichtige Grundlage der Soziallehre der Kirche, kommt beim gegenwärtigen Datenschutz zu kurz. Die Beispiele zeigen: Hier wird nicht die Privatsphäre geschützt, sondern Kommunikation verhindert.
Mit strengen und weltfremden Datenschutzregeln, die die Kirche von den Kommunikationswegen des Rests der Gesellschaft abkoppeln, beraubt sie sich vieler Chancen – dabei wäre es gerade heute wichtig, auf möglichst vielen Wegen ansprechbar zu sein. Sehen wir uns als so alternativlos an, dass wir den Leuten das Chat-Programm vorschreiben können, mit dem sie uns ansprechen dürfen? Können wir uns das leisten?
Wenn das wenigstens dem Datenschutz dienen würde: Doch dem eigentlichen Anliegen, nämlich informationelle Selbstbestimmung zu stärken und die Privatsphäre zu schützen, wird mit diesen Regeln ein Bärendienst erwiesen. Die Hürden werden so hoch gelegt, dass niemand ein schlechtes Gewissen hat, darunter durch zu gehen. Datenschutz wird jetzt mit Bürokratie und Gängelung verbunden statt mit dem Schutz von Grundrechten.
Viel Spielraum hat die Kirche nicht; ihr eigenes Datenschutzrecht setzt weitgehend EU-Recht um. Doch den Spielraum, den sie hat, sollte sie nutzen: Die Bischöfe müssen erkennen, dass ihre Datenschutzgesetzgebung nicht nur Bürokratie ist, sondern sich an den Prinzipien der katholischen Soziallehre orientieren muss. Und die kirchlichen Datenschützer müssen ihren Dienst und ihre Aufsicht so ausüben, dass sie die Sendung der Kirche ermöglicht, nicht verhindert.
(Der Kommentar erschien zuerst in der Kirchenzeitung Köln, Ausgabe 23/2018.)
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