„Immer noch ist unklar, was das neue Recht für Fotografen, Vereine und Pressestellen bedeutet“, sagt der Vorsitzende der Gesellschaft der katholischen Publizisten (GKP), Joachim Frank, kurz bevor das neue Datenschutzrecht in Kraft tritt.
Darf man eigentlich Fotos von öffentlichen Veranstaltungen veröffentlichen, auch wenn nicht alle zugestimmt haben, die auf dem Bild sind? Wenn ich ein Gebäude fotografiere und davor stehen zwei, drei Menschen: Muss ich die fragen, bevor ich das Foto poste? Bisher war die Antwort auf diese Fragen klar: Die Veröffentlichung ist kein Problem. Unter anderem das Kunsturhebergesetz (KUG) hat dafür gesorgt, dass das Recht am eigenen Bild nicht die Presse- und Meinungsfreiheit aushebelt. (Mehr dazu steht auch hier im Blog.) „GKP: Rechtssicherheit für Öffentlichkeitsarbeit schaffen!“ weiterlesen