GKP: Rechtssicherheit für Öffentlichkeitsarbeit schaffen!

Joachim Frank, Vorsitzender der Gesellschaft katholischer Publizisten
Joachim Frank ist Vorsitzender der Gesellschaft katholischer Publizisten.
Die GKP ist ein Zusammenschluss von mehr als 500 Medienschaffenden. Auf der Basis des christlichen Glaubens trägt die GKP zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei, insbesondere zu Fragen der (kirchlichen) Medienarbeit.
(Foto: Felix Neumann, CC-BY-SA 4.0)

Immer noch ist unklar, was das neue Recht für Fotografen, Vereine und Pressestellen bedeutet“, sagt der Vorsitzende der Gesellschaft der katholischen Publizisten (GKP), Joachim Frank, kurz bevor das neue Datenschutzrecht in Kraft tritt.

Darf man eigentlich Fotos von öffentlichen Veranstaltungen veröffentlichen, auch wenn nicht alle zugestimmt haben, die auf dem Bild sind? Wenn ich ein Gebäude fotografiere und davor stehen zwei, drei Menschen: Muss ich die fragen, bevor ich das Foto poste? Bisher war die Antwort auf diese Fragen klar: Die Veröffentlichung ist kein Problem. Unter anderem das Kunsturhebergesetz (KUG) hat dafür gesorgt, dass das Recht am eigenen Bild nicht die Presse- und Meinungsfreiheit aushebelt. (Mehr dazu steht auch hier im Blog.)

Das könnte mit den neuen Datenschutzgesetzen anders werden – oder auch nicht. Wenn das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) und die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ende der Woche in Kraft treten, ist nicht klar, ob das KUG weiter gilt. Die einen sagen so, die anderen so – und am Ende müssen das wohl Gerichte klarstellen. (In der Kirche ist es besonders deutlich: Von den fünf Datenschutzaufsichtsbehörden geht nur die bayerische davon aus, dass das KUG weiter anzuwenden ist.)

Zwar gibt die EU-Verordnung den nationalen Gesetzgebern in ihrem Artikel 85 den Auftrag, „durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ in Einklang zu bringen. Doch bei der Umsetzung in Deutschland haben das sowohl die staatlichen wie die kirchlichen Gesetzgeber versäumt. Daher hat sich die GKP kurz vor Inkrafttreten der neuen Gesetze in einer Stellungnahme für eine explizite gesetzliche Regelung ausgesprochen, die Rechtssicherheit schaffen soll: „Es genügt nicht, wenn die Gesetzgeber versichern, dass sich vor Gericht die bisherige Rechtslage wohl durchsetzen wird“, sagt GKP-Chef Frank. „Ein einfacher Verweis auf das Kunsturhebergesetz würde Rechtssicherheit schaffen und so Publizisten, Pressestellen und unzähligen Ehrenamtlichen, die in Vereinen für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind, das Leben leichter machen.“

Die GKP schließt sich damit den Forderungen von Journalisten-Gewerkschaften und Verbänden von Verlegern, Pressesprechern und Fotografen sowie dem Deutschen Presserat an – aber auch den Landesdatenschutzbehörden: Die Pressegesetze und Rundfunk- und Telemedienstaatsverträge müssen die nach bisheriger Rechtslage bestehenden Ausnahmen zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit ohne Abstriche übernehmen. Und das geht am einfachsten, wenn in die entsprechenden Gesetze der Passus eingefügt wird, dass Bilder nach den Regeln des KUG aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen – eine kleine Änderung, die auch für die Öffentlichkeitsarbeit in den Jugendverbänden sehr hilfreich wäre.

(Offenlegung: Ich bin Mitglied im Vorstand der GKP und habe die Stellungnahme mit auf den Weg gebracht.)

Autor: Felix Neumann

Social-Media-Redakteur bei katholisch.de. Mitglied in der Expertengruppe Social Media der publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und im Vorstand der Gesellschaft katholischer Publizisten (GKP). Zuvor ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen beim BDKJ und in der KjG, jetzt AG Digitale Lebenswelten. @fxneumann auf allen relevanten Netzen.

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