Nach Freizeiten ist es üblich, dass Foto-CDs ausgetauscht oder Nachtreffen mit Fotoshows veranstaltet werden. Zählt das schon als Veröffentlichung, für die ich für jedes Bild die Einverständnis der jeweiligen Betroffenen brauche?
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Das BDKJ-Blog zu digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
Nach Freizeiten ist es üblich, dass Foto-CDs ausgetauscht oder Nachtreffen mit Fotoshows veranstaltet werden. Zählt das schon als Veröffentlichung, für die ich für jedes Bild die Einverständnis der jeweiligen Betroffenen brauche?
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Wie lange ist es zulässig die Mitgliederdaten aufzubewahren, wenn das Mitglied gekündigt hat? 10 Jahre wie alle Abrechnungsunterlagen? Oder muss ich dann einzelne Teile vorher schwärzen, z.B. Bankdaten?
Die gleiche Frage stellt sich für Teilnahmedaten von abgelaufenen Veranstaltungen.
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Wie sieht es mit der Zustimmung bei Filmaufnahmen aus? Muss hier auch nachträglich eine Zustimmung von allen (incl. Eltern) eingeholt werden? Zeige ich dann jedem Beteiligten vorab den Film, bevor ich etwas veröffentlichen darf? Das würde viel Aktualität in der Ö‑Arbeit kaputtmachen.
Wie sieht es mit der Weitergabe von Daten zum Zweck der Zuschussabrechnung aus? Ist das eine Offenlegung nach §9 KDG? Oder brauche ich die Zustimmung der TN? Muss ich bloß informieren?