Fotos vom Pfingstlager – so klappt’s mit dem Datenschutz

Eine aktualisierte Fassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Tipps zur praktischen rechtlichen Umsetzung gibt’s bei Artikel91.eu (Stand Sommer 2021).

Die Pfingstferien stehen vor der Tür – damit geht die Lagersaison endgültig los. Freizeiten sind für viele Jugendgruppen die beste Gelegenheit, tolle Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit zu machen – aber wie sieht das mit dem neuen Datenschutzrecht aus, das am 25. Mai (in der Kirche am 24. Mai) in Kraft tritt?

Die Kurzfassung: Die Rechte der Abgebildeten, im Freizeit-Fall also der Kinder (und damit ihrer Eltern, die für sie über die Foto-Einwilligung entscheiden) werden deutlich gestärkt – für das Freizeitteam heißt das: Es wird kompliziert.

Gegenlicht und Tiefenunschärfe
Hier wurden gleich drei Tricks für ein datensparsames Bild angewandt: Hin zur Action fotografieren, so dass man ins Bild dahin gezogen wird, wo alle hinschauen. Tiefenunschärfe durch eine niedrige Blende und Gegenlicht ohne Streulichtblende. Beides sorgt dafür, dass Menschen im Hintergrund, selbst wenn sie in die Kamera schauen, nicht erkennbar sind.

Wie immer: Wir können und werden hier keine Rechtsberatung leisten. Rechtlich kommt man auch nicht sonderlich weit – daher haben wir hier zusätzlich zu Links zu rechtlichen Hinweisen Praxistipps gesammelt, die das Problem pädagogisch und kommunikativ angehen.

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