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Praktiable Handhabung von Bildern

In Zeiten von Facebook Instagramm und ko sind Bilder und Videos essentiell um Jugendliche zu erreichen.
Macht sich nun jeder Leiter strafbar wenn er Bilder hochlädt von einer Aktion? Zumindest wenn er nicht für jede Gruppenstunde und jede Wochenend Aktion die schriftliche Einverständnis Erklärung hat? Oder wollen wir keine Jugendlichen mehr erreichen? Wir sehen hier erhbliche Bedenken und Fragen. 

Wenn man extrem komplizierte Regeln erstellt dann muss man diese auch erklären!

Bei uns sind viele studierte Leiter aktiv. Doch leider keine Juristen. Das KDG selbst ist leider nicht in Alltagssprache verfasst. Jegdliche Hilfstellung die wir erbeten haben war in der gleichen Abstrakten Sprache. Kurz wir fühlen uns allein gelassen. Man schreibt uns Dinge vor schränkt uns extrem in unserer Arbeit ein. 

(Rechts)Sicherheit schaffen

Wir haben das Gefühl das unsere Leiter sobald sie sie aktiv soziale Medien zur Jugendarbeit nutzen machen sie sich strafbar. Facebook Whatsapp… Alles nicht mehr erlaubt. Alternativen werden nicht an die Hand gebenn.
Wie wollen wir in so einer Situation bestehende Leiter beraten geschweige denn neue Leiter gewinnen?