Ist es richtig, dass wenn der Mitgliedsbogen eine Anlage zum Datenschutz enthält, dies nicht mehr über die Satzung erledigt werden muss?
Der Mitgliedsbogen ist an das KDG angepasst, was ist mit bestehenden Anmeldungen? Müssen alle Mitglieder erneut einwilligen oder nur die Neueintritte?
oder: Könnte es u.U. einfacher sein, in der Satzung auf eine Datenschutzverordnung des Bundes (Rumpfverordnung, gültig auch für alle Untergliederungen) zu verweisen und darin dann Details zu regeln? Sowie diese Verordnung in der Satzung als Anhang zu ergänzen?
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Mitgliedschaft und Satzung
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November 16, 2018