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Im Notfall

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September 26, 2018

Im Notfall muss es schnell gehen, Kind kommt z.B. ins Krankenhaus. Darf ich dann Kontaktdaten, Imfausweise zwischen uns Leitern oder den Eltern, oder oder oder oder per Whatsapp versenden? 

Ein Gedanke zu „Im Notfall“

  1. Eigentlich nein. Mach einfach! Wo kein Kläger, da kein Richter. Es geht vor allem um die Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die gehören nicht dir, also darfst du damit auch nicht tun und lassen, was du willst. In so einer Situation könnte mich persönlich DSGVO und KDG gediegen am Arsch lecken, das Wohl des Kindes ist in der Situation akut gefährdet. Besser habt ihr aber eine Kopie des aktuellen Impfausweises dabei (mit Erklärung für die und Einverständnis der Eltern), die ihr nach der Veranstaltung wieder vernichtet. Wie die Weitergabe von personenbezogenen Daten in der ehrenamtlichen Jugendarbeit möglich ist, ist eine generell nicht ausreichend geklärte Frage. Passwortgeschützte ZIP-Dateien, deren Kennwort auf anderem Kommunikationsweg an die entsprechende Person weitergegeben wird, wäre rechtlich sicher, ist aber technisch sehr unhandlich.
    Bin aber auch kein Jurist, daher ist das keine Beratung, sondern nur meine Meinung.

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