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Gesammelte Fragen zur DSGVO und KDG

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Oktober 26, 2018

• Anmeldung zu Veranstaltungen bei Minderjährigen (Wochenendkurse, Tagesveranstaltungen): Ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten zwingend notwendig? Gibt es Ausnahmen? Sind die Unterschriften aller Erziehungsberechtigten zwingend notwendig oder reicht die eines Erziehungsberechtigten aus? Ist eine eingescannte/abfotografierte Version des unterschriebenen Anmeldeformulars ausreichend oder benötigen wir das Originalformular? Ist es möglich die Anmeldung mit Hilfe einer digitalen Unterschrift komplett online durchzuführen? Ist eine Ankreuzoption: „Ich bin über 18 Jahre alt“, bzw. „Ich bin unter 18 Jahre alt und habe die Anmeldung in Absprache mit meinen Erziehungsberechtigten vorgenommen.“ zulässig?
• Damit verbunden die Frage nach der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bei den Aktivitäten ihrer Schützlinge im Internet: In wie weit gibt es eine solche Aufsichtspflicht und in wie weit können wir uns als Veranstalter darauf berufen?
• E‑Mail Kommunikation: Bedarf es dafür eine gesonderte Zustimmung der Personen mit denen wir per E‑Mail Kontakt aufnehmen bzw. in Kontakt bleiben möchten?
• Datenspeicherung: Wie lange dürfen/müssen personenbezogene Daten (insbes. Teilnahmelisten inkl. Name, Adresse, Geburtsdatum, aber auch medizinische Daten) gespeichert werden? Gibt es unterschiedliche Fristen für minderjährige und volljährige Teilnehmende?
• Fotoerlaubnis: Welche Art von Fotos dürfen wir ohne besondere Zustimmung machen und veröffentlichen? Stichworte: große Gruppen, von hinten, nicht eindeutig identifizierbar, nur einzelne Körperteile (Hände, Füße, …), öffentliche Veranstaltungen (Sind Gottesdienste immer öffentliche Veranstaltungen!?), …
• Umgang mit Social Media: Facebook, Facebook-Messenger, Instagram, Youtube, flickr, Dropbox, … Ein einheitliche, nachvollziehbare Aussage zur Nutzung der einzelnen Medien sowie Aussagen zu Möglichkeiten, Alternativen etc.
• Die Datenschutzverpflichtung, die wir als Bistumsangestellte unterschreiben mussten, beinhaltete die Verpflichtung zu „für die Ausübung meiner Tätigkeit spezifischen Datenschutzbestimmungen“ gemäß §5 KDO. Leider blieb die Frage offen auf welche konkreten Datenschutzbestimmungen sich diese Aussage bezieht. Gibt es dazu Antworten, bzw. vielleicht sogar eine Übersicht?

Grundsätzlich wünschen wir uns eine klare, verständliche und nachvollziehbare Kommunikation zum Inhalt des DSGVO und des KDG – und Lösungsvorschläge zur praktischen Umsetzung in der kirchlichen Kinder- und Jugendpastoral.

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