Es ist heutzutage dank Smartphones und Co. leichter denn je, eigene Medieninhalte zu erstellen und über Facebook, Instagram und andere Plattformen zu verbreiten. Remixe, Mash-Ups, Montagen und Memes bestehen dabei hauptsächlich aus Material, das man nicht selbst erstellt hat, das aber bunt und witzig „zusammengeklebt“ neue Erzählungen schafft und uns allen täglich auf YouTube begegnet. Aber: Darf man das einfach so?
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat eine Broschüre herausgegeben, die auch für Aktive in der Jugendverbandsarbeit sehr wertvoll sein kann: Auf fast 80 Seiten werden in Form von kurzen Artikeln und mithilfe von Checklisten rechtliche Szenarien skizziert, in die man auch als Gruppenleitung, als Pfarrleitung oder als Stammesvorstand gerät, wenn man selbst kleine Videoclips, Songs oder Podcasts erstellt. Wie funktioniert das mit den Urheberrechten? Wie schreibe ich eine Datenschutzerklärung? Was mache ich bei Abmahnungen? Wie geht das nochmal mit dem „Recht am eigenen Bild“?
Die Broschüre ist hier zum Download erhältlich – aber Achtung! Sie steht unter einer CC BY-NC-ND-Lizenz, die digitale Nachnutzung ist etwas tricky 😉