BDKJ Speyer: Jugendarbeit muss sichtbar bleiben!

Der BDKJ-Diözesanvorstand Speyer hat in einer Pressemitteilung Kritik am neuen Datenschutzrecht geäußert und fordert die zuständigen Bischöfe und Politiker*innen zum Handeln auf. Die PM dokumentieren wir hier im Wortlaut:

Jugendarbeit muss sichtbar bleiben!
(Bildquelle: BDKJ Speyer)

Heute tritt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft; morgen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beide stellen uns und alle engagierten Ehrenamtlichen in den Jugendverbänden vor kaum zu bewältigende Herausforderungen und bringen große Unsicherheiten mit sich. Durch die neue Gesetzgebung ist es kaum noch möglich, öffentlich wirksam Kinder- und Jugendverbandsarbeit darzustellen.

„Immer noch ist unklar, was das neue Recht für Fotografen, Vereine und Pressestellen bedeutet“, sagt Joachim Frank, Chef der Gesellschaft katholischer Publizisten. Zur Verwendung von Bildern müssen hohe bürokratische Hürden genommen werden, welche in der Praxis kaum erfüllbar, lebensfern und völlig unpraktikabel für eine Direktberichterstattung sind. Aus unserer Sicht ist nach wie vor nicht geklärt, wie die konkrete Umsetzung jetzt im Alltagsbetrieb der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit funktionieren kann: Widersprüchliche Aussagen von Expert_innen und Jurist_innen sowie die Angst vor Abmahnungen und dem (finanziellen) Ruin von Jugendverbänden führen zu großen Unsicherheiten. Aus Angst, nicht rechtssicher agieren zu können, entscheiden sich derzeit immer mehr Jugendverbände und Jugendgruppen, nichts mehr zu veröffentlichen und Bestehendes einzustampfen. Dies kann nicht die Lösung sein!

Ein sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten – mehr noch: Mit jedem Menschen – ist uns sehr wichtig. Der Schutz der Privatsphäre und der Würde jedes Menschen gehört zu den Grundlagen unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wir begrüßen einen rechtlichen Rahmen, welcher diese Grundrechte schützt und Datensparsamkeit einfordert. Entsprechende Verordnungen müssen gleichzeitig für alle Ebenen in der Praxis gut umsetzbar sein: Unsere Gesellschaft und unsere Jugendverbandsarbeit leben von Begegnung und Kommunikation. Beide geschehen in der Lebenswelt junger Menschen ganz selbstverständlich „On- und Offline“. Begegnung und Kommunikation müssen mit einem sensiblen Umgang miteinander (gerade auch mit Blick auf die Privatsphäre und den Datenschutz) Hand in Hand gehen. Die DSGVO und das KDG führen zum Gegenteil: Datenschutz wird für uns zu einer Hürde, welche Begegnung und Kommunikation immens erschwert – zunehmend sogar unmöglich macht. Obwohl die Jugendverbandsarbeit ihre Daten nicht für wirtschaftliche Zwecke nutzt, stellt die Gesetzgebung die ehrenamtliche Jugendarbeit auf eine Stufe mit wirtschaftlichen Unternehmen wie z.B. Facebook, Google und Co.

Wir rufen unsere Staatsministerin für Digitales Dorothee Bär, unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer, unseren Bischof Dr. Wiesemann, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und alle Entscheidungsträger_innen in Politik und Kirche dazu auf, sich für praktikable Regelungen stark zu machen. Kinder- und Jugendverbandsarbeit muss sichtbar bleiben! Insbesondere der Umgang mit Bildern muss rechtlich so geregelt werden, dass ein verantwortungsvolles Agieren möglich bleibt. Wir brauchen eine Umsetzungsvereinbarung, die unser soziales Engagement stärkt – nicht behindert.

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