Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen

Auf der BDKJ-Hauptversammlung in Altenberg haben die Delegierten heute ein Grundsatzpapier zum Thema Digitalisierung verabschiedet. Zwei Jahre lang hatte die AG „Digitale Lebenswelten“ das Papier „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ entwickelt. Der Beschluss drückt die Haltung des BDKJ zu digitalen Lebenswelten junger Menschen aus und zeigt erste Handlungsoptionen für Jugendverbände und Jugendorganisationen auf.

Blick in die BDKJ-HV 2018
Die BDKJ-Hauptversammlung tagte bis zum 6. Mai 2018 in Altenberg. (Foto: Christian Schnaubelt)

Als Sprachrohr und Anwälte von jungen Menschen sehen wir uns in der Pflicht, die Sichtweise und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die digitalpolitische Debatte einzubringen“, erklärt Bundesvorsitzende Katharina Norpoth. Die digitalpolitische Ausrichtung des BDKJ wird daher besonderen Wert darauf legen, Teilhabe zu ermöglichen, die Lebenswirklichkeit von jungen Menschen ernst zu nehmen und sie in ihrer digitalen Mündigkeit zu unterstützen, so Norpoth.
Die Entwicklung der Digitalisierung kritisch zu begleiten bedeutet für den BDKJ nicht, sie abzulehnen, sondern gemeinwohlorientierte Maßstäbe an sie anzulegen und sie so mitzugestalten, als prägenden Bestandteil in der Lebenswelt junger Menschen anzuerkennen und dies in der

Weiterentwicklung der Positionen des BDKJ überall mit zu bedenken, heißt es in dem Beschluss, der sich mit Fragen des Datenschutzes, der digitalen Mündigkeit junger Menschen sowie der Medienkompetenz und Teilhabegerechtigkeit befasst.

„Junge Menschen bewegen sich selbstverständlich in digitalen Räumen. In ganz unterschiedlichen Bereichen werden uns durch Digitalisierung Perspektiven eröffnet“, erklärt Norpoth.

Besonders wichtig ist dem BDKJ, dass neue Möglichkeiten nicht nur den technisch Versierten offenstehen und dadurch Personenkreise ausgeschlossen werden. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die jungen Menschen helfen, sich mit Medien und Informationen kritisch auseinanderzusetzen, Medien frei und kreativ zu gestalten, selbst- und eigenverantwortlich mit Inhalten umzugehen und sich reflektiert und sicher im digitalen Raum zu bewegen.

Neben dem Grundsatzbeschluss wurden außerdem digitalpolitische Perspektiven für den Verband beschlossen: Digitalpolitik bleibt also wichtig im BDKJ.

Was zuvor geschah

Bisher gab es im Bereich des BDKJ und seiner Mitgliedsverbände nur wenige explizite Beiträge zum Thema Netzpolitik und Digitalisierung. Einige Verbände bringen in ihren fachpolitischen Beiträgen einzelne digitalpolitische Positionen unter (z. B. die KLJB zum Breitbandausbau im ländlichen Raum) oder widmen sich ausgewählten Themen (z. B. die AGV zur digitalen Verfügbarkeit wissenschaftlicher Texte).

Der BDKJ selbst hat sich 2009 in dem Beschluss „Demokratie braucht uneingeschränkte Grundrechte“ zum Thema Bürger*innenrechte positioniert, bei der KjG existiert eine umfangreiche Beschlusslage zu diesem Thema. Auch der Arbeit für alle e. V. hat mit dem Motto des Joseftags 2018, Leben 4.0, ein aktuelles Thema der Digitalisierung aufgegriffen. Einzelne Verbände erproben zudem, wie Wissen für möglichst viele Verbandlerinnen und Verbandler frei zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. die DPSG mit dem Online-Angebot wissen.dpsg.de). Einen umfassenden Aufschlag, wie ihn etwa das ZdK 2013 vorgelegt hat, gab es vor diesem Beschluss im BDKJ nicht.

Was im Antrag steht

Wie in der Einleitung skizziert, ist Digitalisierung schon lange kein spezifisches, abgegrenztes Politikfeld mehr. Zwar gibt es nach wie vor Netzpolitik im engeren Sinn (z. B. Infrastrukturpolitik wie Breitbandausbau und die Regulierung von Providern), aber selbst diese Themen haben darüber hinaus Konsequenzen für viele weitere Aspekte der Politik. Daher ist es auch nicht zielführend, eine große, abschließende Positionierung zum Thema Digitalisierung und Netzpolitik zu verfassen, die alle Themengebiete abdeckt. Stattdessen verständigt der BDKJ sich mit diesem Beschluss auf grundsätzliche Prinzipien und Haltungen, die als Richtschnur für die Berücksichtigung von digitalen Lebenswelten in allen Handlungsfeldern dienen.

Die dafür angewandte Methode baut auf zwei Säulen auf: Zunächst macht der Beschluss die bewährten Prinzipien der katholischen Soziallehre stark für eine Anwendung im Digitalen, danach werden drei Grundhaltungen formuliert, die besonders für junge Menschen relevant sind.

Der Beschluss hat einen recht ausführlichen Fußnotenapparat; durch diese vielen Querverweise und Vernetzungen verortet sich der BDKJ innerhalb der Debatte und nutzt die Kompetenzen, die sich andere kirchliche und (jugend)politische Akteur*innen bereits erarbeitet haben.

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